Farben & Lacke entsorgen.

Zuverlässige Entsorgung von gefährlichem (Sonder-) Abfall und Gefahrgut.

Entsorgung von Farben & Lacken

Farben und Lack-Abfälle (Alt-Lack, Restfarben, Beizen, Wandfarben, Fehlchargen, überlagerte Ware) finden sich in der Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis, der Abfallverzeichnis-Verordnung, kurz AVV, unter der Abfallschlüsselnummer 08.

Manche der sechsstelligen Schlüsselnummern sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Dies bedeutet, dass der jeweilige Abfall als gefährlicher Abfall im Sinne des § 48 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes besonderen gesetzlichen Anforderungen bei der Entsorgung unterliegt.

Die Siza-Company GmbH ist zertifiziert, auch mit gefährlichen Abfällen umzugehen, diese für Sie zu transportieren und einer gesetzeskonformen Entsorgung zuzuführen. Je nach Abfallbeschaffenheit können dies Recycling, Verwertung oder Beseitigung sein.

Abfall-Verordnung

Abfallschlüssel 08

08 – Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Beschichtungen (Farben, Lacke, Email), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben

08 01 – Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken

08 01 11* – Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten

08 01 12 – Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen

08 01 13* – Farb- und Lackschlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten

08 01 14 – Farb- und Lackschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 13 fallen

08 01 15* – wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten

08 01 16 – wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 15 fallen

08 01 17* – Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten

08 01 18 – Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 17 fallen

08 01 19* – wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten

08 01 20 – wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 19 fallen

08 01 21* – Farb- oder Lackentfernerabfälle

08 02 – Abfälle aus HZVA anderer Beschichtungen (einschließlich keramischer Werkstoffe)

08 02 01 – Abfälle von Beschichtungspulver

08 02 02 – wässrige Schlämme, die keramische Werkstoffe enthalten

08 02 03 – wässrige Suspensionen, die keramische Werkstoffe enthalten

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